Unsere Infos für Gäste

Nutzungsbedingungen der Lengalm Hütten

1        Vertragsschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn das jeweilige Ferienhaus von dem Mieter gebucht wird und von dem Vermieter mit schriftlicher Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Buchungsangebote, die der Vermieter an Stelle der selbstständigen Buchung über unsere Webseite oder Buchungsportale an den Gast versenden, gelten als freibleibend. Sofern der Mieter sich für dieses Buchungsangebot entscheiden, gilt dies als Angebot des Mieters, welches der Vermieter mit schriftlicher Buchungsbestätigung annehmen kann.

 

2       Bezahlung und Preise

2.1     Die Preise gelten wie auf der jeweiligen Buchungswebseite angegeben. Die angegeben Übernachtungspreise gelten zuzüglich Nebenkosten (Reinigung, Kurtaxe).

2.3    Die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises der Übernachtungsgebühren (ohne Nebenkosten) muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen sein. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig eingehen, behält sich der Vermieter die Kündigung bzw. Rücktritt von dem Vertrag vor, der gebuchte Zeitraum wird wieder freigegeben.

2.3    Die Restzahlung in Höhe von 75% des Gesamtpreises der Übernachtungsgebühren zuzüglich der Nebenkosten (Reinigung, Kurtaxe) muss mindestens 4 Wochen vor der Anreise auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen sein. Sollte die Restzahlung nicht rechtzeitig eingehen, behält sich der Vermieter die Kündigung bzw. den Rücktritt von dem Vertrag vor, der gebuchte Zeitraum wird wieder freigegeben.

2.4   Bei Buchung höchstens 14 Tage vor Anreise ist die Zahlung in Höhe von 100% sofort fällig.

 

3       Bettwäsche & Handtücher

Bettwäsche und Handtücher (jeweils ein Handtuch und ein Duschtuch) sind inklusive. Sofern ein weiteres Set benötigt wird, fallen zusätzliche Nutzungsgebühren i.H.v. € 15,- an.

 

4       Reinigung

Der Mieter hat die Reinigungsgebühren nach dem Aufenthalt zu übernehmen. Die Reinigungsgebühren belaufen sich auf € 100,- für das kleine Haus und € 170,- für das große Haus. Für jeden Hund fällt zusätzlich eine Reinigungspauschale von € 15,- pro Nacht an.

 

5       Kurtaxe

Die verpflichtende Kurtaxe beträgt € 1,15 pro Person über 15 Jahren und pro Nacht und ist vom Mieter zu tragen. Der Mieter erhält 10 Tage vor der Anreise einen Online-Check-In (Online-Meldezettel) per Mail. Hier kann der Mieter die Daten aller Gäste online eintragen. Der Vermieter gibt sie nach einer Gegenprüfung der Gemeinde Niedernsill frei.

 

6       Stromkosten

Der Vermieter achtet auf eine ressourcen-schonende Vermietung. Der reguläre Stromverbrauch ist im Mietpreis inkludiert. Sollte übermäßig viel Strom verbraucht werden (mehr als € 70,- pro Woche) behält sich der Vermieter vor, dies nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Mieter wird angehalten, das Licht auszuschalten, wenn er nicht im Haus ist, die Heizung nachts bei Abwesenheit herunterzudrehen und die Geschirrspülmaschine effizient zu nutzen.

 

7       Kaution

Es muss keine Kaution hinterlegt werden. Der Vermieter hat großes Vertrauen in seine Gäste und legt großen Wert darauf, dass alles mit viel Liebe behandelt wird. Zusätzliche Kosten bei zu viel Stromverbrauch (bis € 70,- pro Woche inkludiert) oder Schäden werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. 

 

8       Stornierungsregelung 

8.1      Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise müssen keine Stornierungsgebühren bezahlt   werden.

8.2     Bei einer Stornierung zwischen 4 bis 6 Wochen vor der Anreise müssen 25% vom Gesamtpreis der   Mietkosten (Übernachtungsgebühren, ohne Nebenkosten) bezahlt werden.

8.3     Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor der Anreise wird der Gesamtpreis der Mietkosten   (Übernachtungsgebühren, ohne Nebenkosten) in Rechnung stellen.

8.4     Bei vorzeitiger Abreise kommt es zu keiner Rückvergütung.

 

9        Ankunft / Abreise

9.1      Ab 16.00 Uhr kann der Mieter das Haus betreten. Den Schlüssel findet sich im Schlüsseltresor neben der Tür. Den Code erhält der Mieter zwei Tage vor der Anreise per Mail zugesendet. Sollte der Mieter ihn bis einen Tag vor der Anreise nicht erhalten haben, wird um eine kurze Nachricht gebeten, der Mieter sollte zuvor noch den Spam-Ordner checken.

9.2    Bis 10 Uhr muss der Mieter das Haus verlassen. Der Schlüssel muss unbedingt wieder im Schlüsselkasten hinterlegt werden.

9.3    Winterreifen und Schneeketten sind verpflichtend von 1. November – 15. April. Die Straße ist auf den letzten 250 Metern eine nicht geteerte Berg- bzw. Forststraße und hat 1 Kehre. Ohne Schneeketten ist ein Befahren nicht möglich und auch nicht gestattet.

 

10      Personenzahl / Überlassung an Dritte

10.1    Die Ferienhäuser dürfen nur mit der im Vertrag (Buchungsbestätigung) angegebenen Personenzahl belegt werden, die wiederum mit Daten im Online-Check-In hinterlegt sind. Kinder werden immer als eine ganze Person gerechnet.

10.2   Sollten der Vermieter feststellen, dass mehr Personen als gebucht die Räumlichkeiten nutzen, oder nicht angemeldete Haustiere vorhanden sind, kann er die gesamte Anzahl der Personen ohne Vorankündigung des Hauses verweisen. Für diesen schweren Fall des Vertragsbruches werden keinerlei Mietzahlungen erstattet. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden sind Gäste und Besucher gesondert anzumelden.

10.3  Der Vermieter hat das Recht sich jederzeit über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten vor Ort zu informieren. Für jede nicht zusätzliche Person oder Kind (gilt auch für Besucher) werden € 50,- pro Tag/Nacht nachberechnet. Für nicht angemeldete Haustiere werden € 30,- pro Nacht nachberechnet.

10.4  Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen.

 

11       Pflichten des Mieters

11.1     Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlage) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/ oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.

11.2    Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

11.3    Am Abreisetag sind alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

12   Haustiere

In beiden Häusern sind Hunde nach Absprache erlaubt. Die Hundegebühr beträgt € 15,- pro Nacht. Die Couchen und Betten sind nicht für Hunde bestimmt. Sollte bei Endreinigung festgestellt werden, dass Haustiere auf den Möbeln waren oder die Mieträume übermäßig durch Tierhaare verunreinigt, wird pauschal eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von € 70,- fällig.

 

13     Haftung

13.1    Der Vermieter haftet nur für Schäden, die nachweislich von dem Vermieter bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

13.2   Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

13.3   Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

14      Mülltrennung

Die österreichischen Gemeinden geben die Müllordnung vor. Im Haus ist ein Leitfaden zur Mülltrennung zu finden. Der Müll muss nach Restmüll, Plastik, Glas, Papier, Kompost und Alu-Verpackungen getrennt werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Papier-, Alu- sowie Glasabfall selbst zu entsorgen. Dafür finden sich im Ort Lengdorf, 2 Minuten von der Unterkunft entfernt, Müllcontainer. Plastikmüll sowie Restmüll kann oben in die Müllvorrichtungen an der Unterkunft gestellt werden, ein Kompost befindet sich im Garten. Die von der Gemeinde gewährten Müllsäcke sind jährlich begrenzt, so dass übermäßiger Müll nicht akzeptiert werden kann und der Mieter angehalten wird, die Müllproduktion im auch im Sinne der Nachhaltigkeit im Rahmen zu halten. Es befindet sich ansonsten im Ort Niedernsill ein Bauhof, in dem Müll (ggfs. gegen Gebühr) abgegeben werden kann. Der Vermieter behält sich vor, nicht beachtete Mülltrennung mit pauschal € 50,- pro Aufenthalt nachzuberechnen. Dies gilt ebenso für übermäßige Müllproduktion.

 

15     Corona Vorgaben vor Ort  

Der Mieter erklärt sich bei Buchung und Aufenthalt mit den jeweils geltenden, für alle      gleichermaßen verpflichtenden Corona Vorgaben der Gemeinde am Sitz der Ferienunterkünfte in Österreich zur Nutzung der Ferienunterkünfte einverstanden. Der Vermieter informiert den Mieter über die Corona Vorgaben zur Nutzung der Ferienunterkünfte bei Buchung. Der Mieter informiert sich darüber hinaus selbstständig über die jeweils aktuellen Bestimmungen vor Ort für die Zeit seines Aufenthaltes. 

 

16    Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages notwendige personenbezogene Daten gespeichert bzw. verarbeitet werden. Alle persönlichen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutz-Vorschriften absolut vertraulich behandelt.

 

17     Videoüberwachung

Das Grundstück der Lengalm Hütten wird unter Beachtung des Datenschutzes videoüberwacht.

 

18      Schlussbestimmungen

18.1    Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie deren Aufhebung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft jederzeit zu ändern. Es gelten jeweils die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

18.2   Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.